I. Vertragsgegenstand
Mit der Benutzung des Stellplatzes kommt ein Vertrag zu den festgelegten Nutzungsentgelten zustande.
Mit dem Befahren der Anlage werden die Nutzungsbedingungen anerkannt. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.
Die Therme Obernsees übernimmt demgemäß keinerlei Obhutspflichten.
II. Nutzungsordnung
In der Anlage sowie bei den Ein- und Ausfahrten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Den Anweisungen des Thermenpersonals ist Folge zu leisten.
In der Anlage darf nur im Schritttempo gefahren und in den vorgesehenen Buchten geparkt werden.
Für die Stellplätze 1.-17. (Freie Platzwahl ohne Reservierung):
Der ankommende Wohnmobilgast meldet sich während unserer Öffnungszeiten an der Kasse der Therme Obernsees zum Check-In. Außerhalb unserer Öffnungszeiten kann der angemeldete Wohnmobilplatznutzer für die Nacht eine freie Stellplatzfläche belegen. Die schriftliche Anmeldung erfolgt dann, wenn die Therme Obernsees wieder geöffnet ist.
Das Parken eines Wohnmobils erfolgt nach freier Stellplatzwahl. Das Freihalten von Stellplätzen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Für die Stellplätze 18.-40. (ausschließlich über Online-Buchung):
Der ankommende Wohnmobilgast stellt sich auf den von ihm gebuchten Stellplatz und meldet sich während unserer Öffnungszeiten mit der Buchungsbestätigung an der Kasse der Therme Obernsees zum Check-In. (Hierbei wird auch der Chip für das Versorgungshaus ausgehändigt).
Das Parken ist nur auf dem von ihm gebuchten Stellplatz erlaubt.
Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.
- Der Stellplatz ist ein Wohnmobilstellplatz. Er darf ausschließlich durch Wohnmobile und Campingbusse genutzt werden. Maximal zwei ausgewiesene Stellpllätze können darüber hinaus durch Wohnwägen genutzt werden. Nicht gestattet sind Zelte.
- Die Anlage und ihre Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten und nach der Nutzung im sauberen Zustand zu verlassen. Insbesondere ist es verboten, Reparaturen und Fahrzeugpflege durchzuführen, Kühlerwasser, Betriebsstoffen oder Öle einzufüllen und/oder abzulassen. Unnötiges Laufen lassen des Motors ist nicht gestattet.
- Wir bitten um rücksichtsvolles, ruhiges und gemeinschaftliches Verhalten. Lautstarke Feiern sind nicht gestattet. Die Nachtruhe auf dem Wohnmobilstellplatz von 22.00 – 7.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten.
- Hunde sind an der Leine zu halten. Hundedreck ist sofort zu beseitigen. Hunde, die unter die Kampfhundverordnung fallen, sind nicht erlaubt.
- Das Grillen mit Holzkohle oder anderen rauchentwickelnden Brennmaterialien ist nur unter Ausschluss von Belästigungen anderer Wohnmobilplatznutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm erlaubt. Es besteht die Feuerlöschpflicht.
- Entsorgung der Toiletten / Grauwasser nur in den dafür vorgesehenen Ausguss (Entsorgungsstation). Entsorgen in der Umwelt zieht eine Anzeige nach sich.
- Für Müll jeglicher Art, stehen Ihnen Glas- und Metallcontainer bei den Garagen zur Verfügung. In der Abfalltonne darf nur Hausmüll entsorgt werden.
- Der Zutritt in das Sanitärgebäude ist nur mit einem Chip möglich. Diesen erhalten Sie beim Check-In in der Therme Obernsees gegen eine Gebühr von 10.00 € Pfand. Pro Stellplatz ist nur 1 Chip möglich.
- Im Sanitärgebäude ist auf höchste Sauberkeit der Toiletten, Waschbecken und allen sanitären Räumen zu achten;
- Geschirr, Besteck und Kleidungsstücke dürfen im Sanitärgebäude nur in den dafür vorgesehenen Räumen und Gerätschaften gereinigt werden
- Wasser ist sparsam zu benutzen
- Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz, ist die Ausübung eines Gewerbes, einer Dienstleistung, jeglicher Verkäufe und Schaustellungen verboten. Gleiches gilt, falls der Stellplatz als Ausgangsbasis zur Ausübung eines Gewerbes, einer Dienstleistung, für Verkäufe oder Schaustellungen genutzt wird.
III. Haftung
Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf Gefahr des Benutzers. Die Therme Obernsees haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für eigenes (z.B. durch das Personal der Therme Obernsees) vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachte Schäden an den Fahrzeugen. Der Benutzer ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes, anzuzeigen. Der Stellplatzbetreiber haftet nicht für durch Dritte (z.B. andere Wohnmobilgäste) verursachte Schäden am eingestellten Fahrzeug. Für Verlust des Fahrzeuges sowie der mitgeführten Beladung wird keine Haftung übernommen.
IV. Haftung des Benutzers
- Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bzw. Begleitpersonen gegenüber der Therme Obernsees oder Dritten verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, derartige Schäden unverzüglich dem Personal der Therme Obernsees anzuzeigen.
- Der Benutzer hat Verunreinigungen, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, unverzüglich zu beseitigen. Im Verzugsfalle werden diese auf seine Kosten beseitigt.
V. Entfernen und Verwertung des Fahrzeugs / Nutzungsausschluss
Die Therme Obernsees kann auf Kosten und Gefahr des Benutzers das Fahrzeug vom Stellplatz abschleppen lassen, wenn
- das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder
- durch andere Mängel Gefährdungen hervorrufen kann,
- das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit
- durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird,
- ein Fahrzeug entgegen den vorstehenden Bedingungen abgestellt ist.
Der Fahrzeughalter ist von der getroffenen Maßnahme – soweit möglich – zu verständigen.
Der Wohnmobilstellplatz ist kein Dauerwohnsitz. Es ist untersagt, sich polizeilich anzumelden.
Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten Fahrzeugen genutzt werden.
VI. Nutzungsentgelt
Für die Stellplätze 1.-17. (Freie Platzwahl ohne Reservierung):
- Das Parken auf der Anlage ist nur für Wohnmobile mit gültiger Stellplatznummer gestattet. Diese erhalten Sie beim Check-In an der Kasse. Die Parkdauer ist auf längstens eine Woche begrenzt (7 Übernachtungen). Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. Die Stellplatznummer ist hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar auszulegen. Das Nutzungsentgelt richtet sich nach der Dauer der Inanspruchnahme einer Stellfläche und ist an der Kasse in der Therme Obernsees gleich nach Befahren des Stellplatzes zu entrichten.
- Bei Ankunft des Wohnmobils außerhalb der Öffnungszeiten der Therme Obernsees muss das Nutzungsentgelt am nächsten Tag gezahlt werden.
- Im Falle einer vorsätzlichen Hinterziehung des Nutzungsentgelts wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt erhoben. Darüber hinaus bleibt der Therme Obernsees eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
- Tägliche Kontrollen werden durchgeführt.
Für die Stellplätze 18.-40. (Freie Platzwahl ohne Reservierung):
- Das Parken ist nur mit gültiger Online-Buchung für den gebuchten Zeitraum erlaubt. Ein gültiger Parkausweis ist bei der Buchungsbestätigung angehängt. Die Parkdauer ist auf längstens eine Woche begrenzt (7 Übernachtungen)
Der gültige Parkausweis ist hinter der WIndschuzuscheibe gut sichtbar zu hinterlegen.
- Bei einer Online getätigten Buchungsverlängerung muss der Gast diese an der Kasse der Therme Obernsees anmelden.
- Im Falle einer vorsätzlichen Hinterziehung des Nutzungsentgelts wird ein erhöhtes Nutzungsentgelt erhoben. Darüber hinaus bleibt der Therme Obernsees eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.
- Tägliche Kontrollen werden durchgeführt.
VII. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Bayreuth.
VIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Obernsees, den 15.12.2025
Therme Obernsees
gez. Florian Wiedemann Uli Gesell – Betriebsleiter
Landrat / Zweckverbandvorsitzender GMF-Betriebsleiter
Zweckverband Therme Obernsees Therme Obernsees